
Lenk- und Ruhezeiten berechnen
Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer nach EU-Verordnung 561/2006: verbleibende Lenkzeit, nächste 45-Minuten-Pause, Schichtende, Wochen- und Doppelwochenlenkzeit – kostenlos und ohne Anmeldung berechnen.
Jetzt Lenkzeiten berechnen
Tages- und Wochenwerte separat oder gemeinsam auswerten.
Schnell-Check: Tageswerte
Rest-Einsatzspanne, Ruhezeit-Varianten, Fahrtunterbrechung und Arbeitszeit-Pausen.
Diese Tageswerte sind rechnerisch. Eine rechtssichere Aussage ist nur mit der Wochen-/Doppelwochenlenkzeit und der tatsächlichen Ruhezeit-Historie (reduzierte Ruhezeiten, 10-Stunden-Tage) möglich.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Höchstens zweimal je Kalenderwoche 10 h zulässig.
Maximal 6 Fahrtage vor Wochenruhe.
Zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen zusammen.
Aufteilbar in 15 + 30 min – Reihenfolge zwingend.
3× pro Woche auf 9 h reduzierbar.
Reduziert 24 h, Ausgleich in den folgenden 3 Wochen.
Max. 60 h einzeln, Ausgleich auf 48 h im 4-Monats-Ø.
Bei 11 / 9 h täglicher Ruhe; keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.
Danach mind. 30 min (bis 9 h) oder 45 min (>9 h) Pause.
So funktioniert der Rechner
- 1Ende der letzten Ruhezeit eintragen
Maßgeblich ist das Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit; ab dort läuft der 24-Stunden-Zeitraum.
- 2Bereits geleistete Zeiten
Lenkzeit (am Steuer), sonstige Arbeitszeit (Be-/Entladen, Werkstatt, Papiere), Bereitschaftszeit und bereits genommene Pausen in Minuten.
- 3Ergebnis prüfen
Der Rechner zeigt verbleibende Lenkzeit, die nächste Fahrtunterbrechung und den rechnerischen Einsatzrahmen bei 11 oder 9 Stunden täglicher Ruhe. Dieser Zeitrahmen ist keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.
- 4Wochenwerte pflegen
Trage einmal pro Tag zusätzlich Wochen- und Vorwochenlenkzeit sowie Wochenarbeitszeit ein, um 56-h-, 90-h-, 48-h- und 60-h-Grenzen zu behalten.
Bußgeldkatalog LKW: Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
| Verstoß | Fahrer | Halter/Unternehmen |
|---|---|---|
| Tageslenkzeit > 9 h (max. 10 %) | 30 € | 90 € |
| Tageslenkzeit > 10 h | bis 750 € | bis 3.000 € |
| Pause < 45 min nach 4,5 h | 30–120 € | 90–360 € |
| Tagesruhezeit < 11 h (bzw. 9 h) | 30–200 € | 90–600 € |
| Wochenruhezeit < 45 h (bzw. 24 h) | bis 750 € | bis 3.000 € |
| Manipulation Fahrerkarte / Tacho | bis 5.000 € | bis 30.000 € |
Quelle: Bußgeldkatalog LKW (BKatV). Bei mehrfachen Verstößen zusätzlich Punkte in Flensburg und Fahrverbot möglich.
Vertiefung: Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen zu Lenk- und Ruhezeiten
Wie lange darf ein LKW-Fahrer am Tag fahren?
Die tägliche Lenkzeit beträgt grundsätzlich maximal 9 Stunden. Höchstens zweimal je Kalenderwoche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden. Bei 11 Stunden täglicher Ruhe verbleiben innerhalb des maßgeblichen 24-Stunden-Zeitraums rechnerisch 13 Stunden, bei reduzierter 9-Stunden-Ruhe 15 Stunden. Das ist ein Einsatz- und Zeitrahmen, keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.
Wann muss die 45-Minuten-Pause spätestens genommen werden?
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Diese kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden: zuerst 15 Minuten, dann 30 Minuten. Die Reihenfolge ist verbindlich – 30 dann 15 gilt nicht.
Wie lange darf ein LKW-Fahrer pro Woche fahren?
Die Wochenlenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen zusammen maximal 90 Stunden gefahren werden. Nach spätestens sechs 24-Stunden-Zeiträumen (also 6 Fahrtagen) muss die regelmäßige oder reduzierte Wochenruhezeit beginnen.
Was ist der Unterschied zwischen Lenkzeit, Arbeitszeit und Schichtzeit?
Lenkzeit ist die Zeit am Steuer. Arbeitszeit umfasst Lenkzeit plus andere Tätigkeiten wie Be- und Entladen, Wartung oder Papierkram. Der Rechner zeigt zusätzlich den Einsatz- und Zeitrahmen innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums: rechnerisch 13 Stunden bei 11 Stunden täglicher Ruhe oder 15 Stunden bei reduzierter 9-Stunden-Ruhe. Das ist keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.
Muss ich die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden immer einhalten?
Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden. Dreimal pro Woche darf sie auf 9 Stunden reduziert werden (verkürzte Ruhezeit). Sie kann auch aufgeteilt werden: 3 h + 9 h, dann gilt sie als 12 h Ruhezeit.
Gilt der Rechner auch für Österreich und die Schweiz?
Ja. Die EU-Verordnung 561/2006 gilt in allen EU-Ländern sowie in der Schweiz und Norwegen (AETR-Abkommen). Die Werte sind identisch: 9/10 h Lenkzeit, 4,5 h bis Pause, 56 h Woche, 90 h Doppelwoche.
Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt weder Fahrtenschreiber/Tachograph noch die Prüfung des vollständigen Zeitverlaufs. Ergebnisse hängen insbesondere vom tatsächlichen Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit, der Ruhezeit- und Wochenhistorie, Ausnahmen sowie dem anwendbaren nationalen Recht ab. Verbindlich sind die aktuelle VO (EG) Nr. 561/2006 und in Deutschland insbesondere FPersG, FPersV und ArbZG.
Auf einen Blick
- Tageslenkzeit
- 9 Stunden
- Pause
- 45 Minuten
- Grundlage
- EU 561/2006
