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Lenk- und Ruhezeiten berechnen

Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer nach EU-Verordnung 561/2006: verbleibende Lenkzeit, nächste 45-Minuten-Pause, Schichtende, Wochen- und Doppelwochenlenkzeit – kostenlos und ohne Anmeldung berechnen.

Redaktionelles Motiv

Jetzt Lenkzeiten berechnen

Tages- und Wochenwerte separat oder gemeinsam auswerten.

Schnell-Check: Tageswerte

Rest-Einsatzspanne, Ruhezeit-Varianten, Fahrtunterbrechung und Arbeitszeit-Pausen.

Diese Tageswerte sind rechnerisch. Eine rechtssichere Aussage ist nur mit der Wochen-/Doppelwochenlenkzeit und der tatsächlichen Ruhezeit-Historie (reduzierte Ruhezeiten, 10-Stunden-Tage) möglich.

Zugrunde gelegte Ruhezeit

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Tageslenkzeit
9 h

Höchstens zweimal je Kalenderwoche 10 h zulässig.

Wochenlenkzeit
56 h

Maximal 6 Fahrtage vor Wochenruhe.

Doppelwoche
90 h

Zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen zusammen.

Pause nach 4,5 h
45 min

Aufteilbar in 15 + 30 min – Reihenfolge zwingend.

Tägliche Ruhezeit
11 h

3× pro Woche auf 9 h reduzierbar.

Wochenruhezeit
45 h

Reduziert 24 h, Ausgleich in den folgenden 3 Wochen.

Arbeitszeit / Woche
48 h

Max. 60 h einzeln, Ausgleich auf 48 h im 4-Monats-Ø.

24-h-Zeitrahmen
13 / 15 h

Bei 11 / 9 h täglicher Ruhe; keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.

Ununterbrochene Arbeit
6 h

Danach mind. 30 min (bis 9 h) oder 45 min (>9 h) Pause.

So funktioniert der Rechner

  1. 1
    Ende der letzten Ruhezeit eintragen

    Maßgeblich ist das Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit; ab dort läuft der 24-Stunden-Zeitraum.

  2. 2
    Bereits geleistete Zeiten

    Lenkzeit (am Steuer), sonstige Arbeitszeit (Be-/Entladen, Werkstatt, Papiere), Bereitschaftszeit und bereits genommene Pausen in Minuten.

  3. 3
    Ergebnis prüfen

    Der Rechner zeigt verbleibende Lenkzeit, die nächste Fahrtunterbrechung und den rechnerischen Einsatzrahmen bei 11 oder 9 Stunden täglicher Ruhe. Dieser Zeitrahmen ist keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.

  4. 4
    Wochenwerte pflegen

    Trage einmal pro Tag zusätzlich Wochen- und Vorwochenlenkzeit sowie Wochenarbeitszeit ein, um 56-h-, 90-h-, 48-h- und 60-h-Grenzen zu behalten.

Bußgeldkatalog LKW: Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten

Bußgelder für Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, getrennt nach Fahrer und Halter
VerstoßFahrerHalter/Unternehmen
Tageslenkzeit > 9 h (max. 10 %)30 €90 €
Tageslenkzeit > 10 hbis 750 €bis 3.000 €
Pause < 45 min nach 4,5 h30–120 €90–360 €
Tagesruhezeit < 11 h (bzw. 9 h)30–200 €90–600 €
Wochenruhezeit < 45 h (bzw. 24 h)bis 750 €bis 3.000 €
Manipulation Fahrerkarte / Tachobis 5.000 €bis 30.000 €

Quelle: Bußgeldkatalog LKW (BKatV). Bei mehrfachen Verstößen zusätzlich Punkte in Flensburg und Fahrverbot möglich.

Vertiefung: Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu Lenk- und Ruhezeiten

Wie lange darf ein LKW-Fahrer am Tag fahren?

Die tägliche Lenkzeit beträgt grundsätzlich maximal 9 Stunden. Höchstens zweimal je Kalenderwoche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden. Bei 11 Stunden täglicher Ruhe verbleiben innerhalb des maßgeblichen 24-Stunden-Zeitraums rechnerisch 13 Stunden, bei reduzierter 9-Stunden-Ruhe 15 Stunden. Das ist ein Einsatz- und Zeitrahmen, keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.

Wann muss die 45-Minuten-Pause spätestens genommen werden?

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Diese kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden: zuerst 15 Minuten, dann 30 Minuten. Die Reihenfolge ist verbindlich – 30 dann 15 gilt nicht.

Wie lange darf ein LKW-Fahrer pro Woche fahren?

Die Wochenlenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen zusammen maximal 90 Stunden gefahren werden. Nach spätestens sechs 24-Stunden-Zeiträumen (also 6 Fahrtagen) muss die regelmäßige oder reduzierte Wochenruhezeit beginnen.

Was ist der Unterschied zwischen Lenkzeit, Arbeitszeit und Schichtzeit?

Lenkzeit ist die Zeit am Steuer. Arbeitszeit umfasst Lenkzeit plus andere Tätigkeiten wie Be- und Entladen, Wartung oder Papierkram. Der Rechner zeigt zusätzlich den Einsatz- und Zeitrahmen innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums: rechnerisch 13 Stunden bei 11 Stunden täglicher Ruhe oder 15 Stunden bei reduzierter 9-Stunden-Ruhe. Das ist keine allgemeine Arbeitszeitgrenze.

Muss ich die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden immer einhalten?

Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden. Dreimal pro Woche darf sie auf 9 Stunden reduziert werden (verkürzte Ruhezeit). Sie kann auch aufgeteilt werden: 3 h + 9 h, dann gilt sie als 12 h Ruhezeit.

Gilt der Rechner auch für Österreich und die Schweiz?

Ja. Die EU-Verordnung 561/2006 gilt in allen EU-Ländern sowie in der Schweiz und Norwegen (AETR-Abkommen). Die Werte sind identisch: 9/10 h Lenkzeit, 4,5 h bis Pause, 56 h Woche, 90 h Doppelwoche.

Hinweis: Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt weder Fahrtenschreiber/Tachograph noch die Prüfung des vollständigen Zeitverlaufs. Ergebnisse hängen insbesondere vom tatsächlichen Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit, der Ruhezeit- und Wochenhistorie, Ausnahmen sowie dem anwendbaren nationalen Recht ab. Verbindlich sind die aktuelle VO (EG) Nr. 561/2006 und in Deutschland insbesondere FPersG, FPersV und ArbZG.

Auf einen Blick

Tageslenkzeit
9 Stunden
Pause
45 Minuten
Grundlage
EU 561/2006
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