
EU-Verordnung 561/2006
Die EU-Verordnung 561/2006 regelt verbindlich Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten für gewerbliche Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein). Die Schweiz übernimmt die Regeln über das Landverkehrsabkommen mit der EU; das Vereinigte Königreich wendet sie nach dem Brexit weiter an. Auf Strecken durch Drittstaaten gilt statt dessen das AETR-Übereinkommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Tageslenkzeit max. 9 h, 2× pro Woche 10 h — Art. 6 Abs. 1 VO 561/2006.
- Nach 4,5 h Lenkzeit 45 min Pause (aufteilbar 15 + 30 in dieser Reihenfolge) — Art. 7.
- Tägliche Ruhezeit min. 11 h, 3× pro Woche Reduzierung auf 9 h — Art. 8 Abs. 1–2.
- Wöchentliche Lenkzeit max. 56 h, Doppelwoche max. 90 h — Art. 6 Abs. 2–3.
- Regelmäßige Wochenruhezeit (45 h) seit 2020 nicht mehr im Fahrzeug — Art. 8 Abs. 8.
- Geltungsbereich: EU + EWR (NO/IS/LI), CH via Landverkehrsabkommen, UK nach Brexit; Drittstaaten via AETR.
Offizielle Rechtsgrundlagen
Tägliche Lenkzeit
Maximal 9 Stunden Lenkzeit pro Tag, zweimal pro Woche darf auf 10 Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen es maximal 90 Stunden sein.
| Regel | Wert | Artikel |
|---|---|---|
| Tageslenkzeit | max. 9 h (2× 10 h pro Woche zulässig) | Art. 6 Abs. 1 |
| Wochenlenkzeit | max. 56 h | Art. 6 Abs. 2 |
| Doppelwoche | max. 90 h | Art. 6 Abs. 3 |
| Fahrtunterbrechung | 45 min nach 4,5 h (aufteilbar 15 + 30) | Art. 7 |
| Tägliche Ruhezeit | min. 11 h (3× 9 h reduzierbar, Split 3 + 9) | Art. 8 |
| Wochenruhezeit | 45 h regelmäßig / min. 24 h reduziert mit Ausgleich in 3 Wochen | Art. 8 |
Standard: eine 45-min-Pause
Variante: Pause aufgeteilt (15 + 30)
Reihenfolge zwingend: zuerst 15 min, dann 30 min. Kürzere Blöcke gelten nicht als Fahrtunterbrechung.
Pausen während der Lenkzeit
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten Pflicht. Diese kann aufgeteilt werden in eine erste Pause von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Pause von mindestens 30 Minuten.
Tägliche Ruhezeit
Mindestens 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit pro 24-Stunden-Zeitraum. Reduzierung auf 9 Stunden ist dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten erlaubt. Aufteilung in 3 + 9 Stunden ist möglich.
Wöchentliche Ruhezeit
Mindestens 45 Stunden regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, alternativ kann eine reduzierte Wochenruhezeit von mindestens 24 Stunden eingelegt werden — die Differenz muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden. Die regelmäßige Wochenruhezeit darf seit 2020 nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden.
Fassungsstand & Änderungshistorie
Maßgeblich ist die konsolidierte Fassung vom 22.05.2024. Wesentliche Änderungen seit Erlass: VO (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket — u. a. Verbot der Wochenruhezeit im Fahrzeug, Heimkehrpflicht) und VO (EU) 2024/1258 (Sonderregeln für Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr mit Bussen).
Lenk- und Ruhezeiten-Rechner
Rechnerische Orientierung — ersetzt keinen Tachographen-Auszug.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich am Stück LKW fahren?
Darf ich die Wochenruhezeit im LKW verbringen?
Was passiert bei Verstößen?
Was ist eine Multi-Manning-Tour?
Weitere rechtliche Themen
Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.
