Sperrungen

Feiertagsfahrverbot 2026

Das Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 4 StVO betrifft die geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung mit LKW über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie LKW mit Anhänger — jeweils inkl. zugehöriger Leerfahrten. Die Feiertage, an denen es gilt, sind in § 30 Abs. 4 StVO abschließend aufgezählt; andere gesetzliche Feiertage lösen KEIN Fahrverbot aus.

Stand: 23. Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Redaktionelles Motiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrverbot gilt nur an den in § 30 Abs. 4 StVO abschließend gelisteten Feiertagen — nicht an jedem gesetzlichen Feiertag.
  • Betroffen: geschäftsmäßige/entgeltliche Güterbeförderung, LKW > 7,5 t zGM sowie LKW mit Anhänger (inkl. zugehöriger Leerfahrten).
  • Bundesweite Termine: Neujahr, Kar-/Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, beide Weihnachtstage.
  • Regional zusätzlich: Fronleichnam (BW/BY/HE/NW/RP/SL), Reformationstag (9 Länder), Allerheiligen (BW/BY/NW/RP/SL).
  • Sommer: 1.7.–31.8. samstags 07:00–20:00 Uhr auf den FerReiseV-Strecken.
Nächstes bundesweites Fahrverbot
Freitag, 25.12.2026: 1. Weihnachtstag (00:00–22:00)

Offizielle Rechtsgrundlagen

Bundesweite Feiertage

An folgenden bundesweiten Feiertagen gilt das LKW-Fahrverbot 2026: Neujahr (1.1.), Karfreitag (3.4.), Ostermontag (6.4.), Tag der Arbeit (1.5.), Christi Himmelfahrt (14.5.), Pfingstmontag (25.5.), Tag der Deutschen Einheit (3.10.), 1. Weihnachtstag (25.12.), 2. Weihnachtstag (26.12.).

Feiertage 2026 mit LKW-Fahrverbot, bundesweit und nach Bundesland
DatumWochentagFeiertagGiltZeit
01.01.2026DonnerstagNeujahrbundesweit00:00–22:00
03.04.2026FreitagKarfreitagbundesweit00:00–22:00
06.04.2026MontagOstermontagbundesweit00:00–22:00
01.05.2026FreitagTag der Arbeitbundesweit00:00–22:00
14.05.2026DonnerstagChristi Himmelfahrtbundesweit00:00–22:00
25.05.2026MontagPfingstmontagbundesweit00:00–22:00
04.06.2026DonnerstagFronleichnam
Baden-WürttembergBayernHessenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarland
00:00–22:00
03.10.2026SamstagTag der Deutschen Einheitbundesweit00:00–22:00
31.10.2026SamstagReformationstag
BrandenburgBremenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
00:00–22:00
01.11.2026SonntagAllerheiligen
Baden-WürttembergBayernNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarland
00:00–22:00
25.12.2026Freitag1. Weihnachtstagbundesweit00:00–22:00
26.12.2026Samstag2. Weihnachtstagbundesweit00:00–22:00

Regionale Feiertage mit Fahrverbot

Zusätzlich gilt das Verbot nur in den ausdrücklich in § 30 Abs. 4 StVO genannten Bundesländern an: Fronleichnam (BW, BY, HE, NW, RP, SL); Reformationstag (BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH — 9 Länder); Allerheiligen (BW, BY, NW, RP, SL). Andere regionale Feiertage sind hier NICHT gelistet und lösen kein Fahrverbot aus (siehe Abschnitt „An diesen Feiertagen dürfen LKW fahren").

An diesen Feiertagen dürfen LKW fahren

Nicht jeder gesetzliche Feiertag ist ein Fahrverbots-Tag. Ohne Fahrverbot nach § 30 Abs. 4 StVO — trotz gesetzlichem Feiertagsstatus in den jeweiligen Ländern: Heilige Drei Könige (6.1., BW/BY/ST), Internationaler Frauentag (8.3., BE/MV), Mariä Himmelfahrt (15.8., im Saarland landesweit, in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung), Weltkindertag (20.9., TH), Buß- und Bettag (SN), Augsburger Friedensfest (8.8., nur Stadt Augsburg). Reformationstag (31.10.) ist dagegen Fahrverbotstag in den oben genannten 9 Bundesländern.

Sommerferien-Fahrverbot

Zusätzlich gilt von 1. Juli bis 31. August samstags 07:00–20:00 Uhr ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t. Die betroffenen Strecken sind in § 1 Abs. 2 (Autobahnen) und Abs. 3 (Bundesstraßen) der Ferienreiseverordnung (FerReiseV) namentlich aufgeführt (zuletzt geändert am 17.06.2026).

Fahrverbote nach Bundesland

Häufige Fragen

Welche Feiertage sind 2026 vom Fahrverbot betroffen?
Bundesweit gelten Neujahr, Karfreitag (3.4.), Ostermontag (6.4.), 1. Mai, Christi Himmelfahrt (14.5.), Pfingstmontag (25.5.), Tag der Deutschen Einheit (3.10.) und beide Weihnachtstage. Regional außerdem Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen — jeweils nur in den in § 30 Abs. 4 StVO benannten Bundesländern.
Gilt am Heilige-Drei-Könige-Tag ein LKW-Fahrverbot?
Nein. Der 6. Januar ist zwar in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag, aber § 30 Abs. 4 StVO listet ihn nicht auf — an diesem Tag dürfen LKW fahren.
Gilt das Feiertagsfahrverbot in Bayern auch an Fronleichnam?
Ja. Fronleichnam (4.6.2026) ist in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland vom § 30 Abs. 4 StVO erfasst — dort gilt das LKW-Fahrverbot.
Wann gilt das Sommerferien-Fahrverbot?
Vom 1. Juli bis 31. August jeden Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr auf den in § 1 Abs. 2 und 3 FerReiseV namentlich gelisteten Autobahn- und Bundesstraßen-Abschnitten.

Weitere rechtliche Themen

Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.

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