
Lkw-Fahrverbot im August 2026: 5 Samstage, Zeiten und Strecken
Im August 2026 gilt das zusätzliche Ferienreisefahrverbot an den Samstagen 1., 8., 15., 22. und 29. August von 7:00 bis 20:00 Uhr – jedoch nur für die in der Ferienreiseverordnung genannten Strecken. Fahrzeug, Fahrtzweck, Abschnitt und Zeitfenster müssen gemeinsam geprüft werden.
Gilt das Verbot für meine Tour? Nur wenn alle fünf zutreffen
Fahrzeug: über 7,5 t zGM oder Lkw mit Anhänger?
Nein: Das Ferienreisefahrverbot betrifft Sie nicht. Prüfen Sie trotzdem das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Fahrtzweck: geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung oder zugehörige Leerfahrt?
Nein: Das Verbot greift nicht. Werkverkehr und Privatfahrten sind nicht erfasst.
Tag: Samstag, 1./8./15./22./29. August 2026?
Nein: An allen anderen Werktagen dürfen Sie fahren. An Sonn- und Feiertagen gilt das andere Verbot.
Uhrzeit: zwischen 7:00 und 20:00 Uhr auf dem betreffenden Abschnitt?
Nein: Vor 7:00 und ab 20:00 Uhr ist die Strecke frei. Das ist der übliche Ausweg für eine gekippte Samstagstour.
Strecke: gelisteter Abschnitt aus § 1 Ferienreiseverordnung?
Nein: Nicht gelistete Strecken sind frei. Eine genannte Autobahn ist nie komplett gesperrt, maßgeblich ist der bezeichnete Abschnitt.
Alle fünf treffen zu → Sie dürfen diesen Abschnitt in diesem Zeitfenster nicht befahren. Verlegen Sie die Fahrt vor 7:00 oder nach 20:00 Uhr oder weichen Sie auf eine nicht gelistete Strecke aus.
Auch nur einer trifft nicht zu → das Ferienreisefahrverbot steht Ihrer Tour nicht entgegen. Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Lenk- und Ruhezeiten prüfen Sie davon unabhängig.
Inhaltsverzeichnis
Im August musst du zwei Fahrverbote auseinanderhalten. Das Ferienreisefahrverbot gilt nur samstags und nur auf bestimmten Strecken. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt an anderen Tagen und mit anderem Zeitfenster.
Wenn du mit einem 40-Tonner unterwegs bist, reicht der Blick auf den Wochentag nicht. Entscheidend sind vier Dinge: Fahrzeug, Fahrtzweck, Strecke und Uhrzeit. Dieser Überblick ist die Vorprüfung für Fahrer und Disposition.
Die fünf Samstage im August 2026
Das Ferienreisefahrverbot greift jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr an diesen Tagen:
- Samstag, 1. August 2026
- Samstag, 8. August 2026
- Samstag, 15. August 2026
- Samstag, 22. August 2026
- Samstag, 29. August 2026
Aktueller Hinweis (Stand 08.08.2026): Nordrhein-Westfalen hat wegen des Rhein-Niedrigwassers eine befristete Ausnahme geschaffen, die auch Samstage in den Sommerferien erfasst. Sie gilt nur für Transporte mit Niedrigwasser- oder Ersatzverkehrsbezug. Einzelheiten stehen im Beitrag Sonntagsfahrverbot: vier Bundesländer mit Ausnahme.
Der Zeitraum der Verordnung läuft vom 1. Juli bis einschließlich 31. August. An Sonntagen und an den in § 30 Abs. 4 StVO genannten Feiertagen gilt zusätzlich das Fahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO, dann von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Ferienreisefahrverbot oder Sonntagsfahrverbot?
- Ferienreisefahrverbot: nur Samstage im Juli und August, 7:00–20:00 Uhr, nur auf den in der Verordnung gelisteten Abschnitten.
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Sonntage bundesweit sowie bestimmte Feiertage, 0:00–22:00 Uhr, ohne Streckenliste.
Mehr Details zum zweiten Verbot findest du im Ratgeber Feiertagsfahrverbot.
Gilt das Verbot für dein Fahrzeug?
Erfasst sind Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Lkw mit Anhänger. Voraussetzung ist eine gewerbliche oder entgeltliche Güterbeförderung. Auch Leerfahrten (Fahrt ohne Ladung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tour) zählen dazu.
Halte die zulässige Gesamtmasse, die Fahrzeugart und den Anhänger vor der Routenprüfung fest. Ist die Einordnung falsch, ist die ganze Prüfung wertlos.
Beispieltour: Duisburg – München am 15. August
Ein Sattelzug mit 40 Tonnen soll am Samstag, 15. August, um 6:00 Uhr in Duisburg starten. Die Standardroute führt über A3, A45 und A9. Alle drei Autobahnen sind in der Verordnung mit Abschnitten gelistet.
Bis 7:00 Uhr schafft der Zug höchstens rund 70 Kilometer. Danach befährt er gelistete Abschnitte im Verbotsfenster. Die Tour ist so nicht zulässig.
Praktikabel sind zwei Wege: Abfahrt am Freitagabend mit Pause außerhalb der Sperrzeit oder Start am Samstag nach 20:00 Uhr. Plane in beiden Fällen die Pausen mit dem Lenk- und Ruhezeiten-Rechner und sichere dir den Stopp vorab über die Rastanlagen-Suche. Eine zulässige Lenkzeit hebt kein Streckenfahrverbot auf, beides wird getrennt geprüft. Grundlagen dazu stehen in der Übersicht zur VO (EG) 561/2006.
Welche Strecken betroffen sind
Gelistet sind Abschnitte der A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8 und A9 sowie weiterer Autobahnen und einzelner Bundesstraßen. Eine genannte Autobahn ist dabei nie komplett gesperrt. Maßgeblich ist immer der genau bezeichnete Abschnitt.
Prüfe deshalb die ganze Tour, nicht nur Start und Ziel. Auch ein kurzes Zwischenstück kann unter die Regelung fallen. Die vollständige amtliche Liste steht weiter unten in diesem Beitrag.
Häufige Planungsfehler
Ferienfahrverbot und Sonntagsfahrverbot werden vermischt
Beide Verbote haben unterschiedliche Zeitfenster. Und nur eines davon hat eine Streckenliste.
Eine komplette Autobahn wird pauschal gesperrt
„Die A3 ist samstags dicht“ stimmt so nicht. Das kostet unnötige Umwege.
Nur die Abfahrtszeit wird betrachtet
Entscheidend ist, wann du den gelisteten Abschnitt tatsächlich befährst. Stau, Baustellen und Pflichtpausen können dich ins Verbotsfenster schieben. Plane Reserve ein.
Ausnahmen: nicht raten, sondern belegen
Beide Verbote haben eigene Ausnahmen, die sich nicht vollständig decken. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen kombinierte Verkehre sowie die Beförderung von frischer Milch und Milcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen oder lebenden Fischen und leicht verderblichem Obst und Gemüse.
Prüfe getrennt, ob § 30 StVO oder die Ferienreiseverordnung greift. Die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere beziehungsweise eine schriftliche Ausnahmegenehmigung gehören ins Fahrzeug.
Ferienreisefahrverbot und Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Vergleich
| Merkmal | Ferienreisefahrverbot | Sonn- und Feiertagsfahrverbot |
|---|---|---|
| Tage | Samstage vom 1. Juli bis 31. August | Sonntage sowie die in § 30 Abs. 4 StVO genannten Feiertage |
| Zeitfenster | 7:00 bis 20:00 Uhr | 0:00 bis 22:00 Uhr |
| Räumliche Geltung | Nur die in der Ferienreiseverordnung genannten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte | An Sonntagen bundesweit; bei mehreren Feiertagen auf die in § 30 Abs. 4 StVO genannten Länder beschränkt |
| Erfasste Fahrten | Lkw über 7,5 t zGM und Lkw mit Anhänger bei gewerblicher oder entgeltlicher Güterbeförderung samt zugehöriger Leerfahrten | Fahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO |
| Ausnahmen | Eigene, nicht vollständig deckungsgleiche Ausnahmeregelungen – getrennt zu prüfen | Eigene, nicht vollständig deckungsgleiche Ausnahmeregelungen – getrennt zu prüfen |
Vollständige amtliche Streckenabschnitte
Das Ferienreisefahrverbot gilt ausschließlich auf den in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgeführten Abschnitten. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung.
Grundsätzlich gelten die Abschnitte in beiden Fahrtrichtungen. Ausnahme: A113 – nur Fahrtrichtung Hamburg.
Schematische Streckenübersicht
Keine maßstabsgetreue Karte und keine Streckengeometrie: Die Kacheln zeigen nur, welche Straßen betroffen sind, und führen direkt zum exakten Abschnitt in der Liste darunter.
- A12 Abschnitte
- A21 Abschnitt
- A32 Abschnitte
- A41 Abschnitt
- A53 Abschnitte
- A61 Abschnitt
- A73 Abschnitte
- A82 Abschnitte
- A9/E511 Abschnitt
- A101 Abschnitt
- A451 Abschnitt
- A611 Abschnitt
- A671 Abschnitt
- A811 Abschnitt
- A922 Abschnitte
- A931 Abschnitt
- A991 Abschnitt
- A1131 Abschnitt
- A1151 Abschnitt
- A8311 Abschnitt
- A9801 Abschnitt
- A9951 Abschnitt
- B311 Abschnitt
- B96/E2511 Abschnitt
| Straße | Amtlich erfasster Abschnitt | Fahrtrichtung |
|---|---|---|
| A1 | AD Erfttal über AK Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster bis Kreuz Lotte/Osnabrück | Beide Fahrtrichtungen |
| A1 | Bremen-Brinkum bis Bremer Kreuz | Beide Fahrtrichtungen |
| A2 | AK Oberhausen bis AK Bad Oeynhausen | Beide Fahrtrichtungen |
| A3 | AK Oberhausen bis AK Köln-Ost | Beide Fahrtrichtungen |
| A3 | Mönchhof-Dreieck über Frankfurter Kreuz bis AK Nürnberg | Beide Fahrtrichtungen |
| A4 | Kirchheimer Dreieck bis Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen | Beide Fahrtrichtungen |
| A5 | Hattenbacher Dreieck bis Bad Homburger Kreuz | Beide Fahrtrichtungen |
| A5 | Darmstädter Kreuz bis AS Karlsruhe-Süd | Beide Fahrtrichtungen |
| A5 | AS Offenburg bis AD Neuenburg | Beide Fahrtrichtungen |
| A6 | AS Schwetzingen-Hockenheim bis AK Nürnberg-Süd | Beide Fahrtrichtungen |
| A7 | AS Schleswig/Jagel bis AD Bordesholm | Beide Fahrtrichtungen |
| A7 | AS Soltau-Süd bis AK Hannover-Ost | Beide Fahrtrichtungen |
| A7 | AD Schweinfurt/Werneck über AK Biebelried, AK Ulm/Elchingen und AD Allgäu bis Autobahnende/Bundesgrenze Füssen | Beide Fahrtrichtungen |
| A8 | AD Karlsruhe bis AS München-Obermenzing | Beide Fahrtrichtungen |
| A8 | AS München-Ramersdorf bis AS Bad Reichenhall | Beide Fahrtrichtungen |
| A9/E51 | Berliner Ring (Abzweig Leipzig/AD Potsdam) bis AS München-Schwabing | Beide Fahrtrichtungen |
| A10 | Berliner Ring, AD Werder über AS Potsdam-Nord bis AS Berlin-Spandau | Beide Fahrtrichtungen |
| A45 | AS Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck | Beide Fahrtrichtungen |
| A61 | AK Meckenheim über AK Koblenz bis AD Hockenheim | Beide Fahrtrichtungen |
| A67 | Darmstädter Kreuz bis Viernheimer Dreieck | Beide Fahrtrichtungen |
| A81 | AS Stuttgart-Zuffenhausen bis AS Gärtringen | Beide Fahrtrichtungen |
| A92 | AD München-Feldmoching bis AS Oberschleißheim | Beide Fahrtrichtungen |
| A92 | AK Neufahrn bis AS Erding | Beide Fahrtrichtungen |
| A93 | AD Inntal bis AS Reischenhart | Beide Fahrtrichtungen |
| A99 | AD München Süd-West über AK München-West, AD München-Allach, AD München-Feldmoching, AK München-Nord, AK München-Ost, AK München-Süd und AD München/Eschenried | Beide Fahrtrichtungen |
| A113 | AK Schönefeld bis AD Neukölln | Nur Fahrtrichtung Hamburg |
| A115 | AK Zehlendorf bis AD Funkturm | Beide Fahrtrichtungen |
| A831 | AS Stuttgart-Vaihingen bis AK Stuttgart | Beide Fahrtrichtungen |
| A980 | AK Allgäu bis AS Waltenhofen | Beide Fahrtrichtungen |
| A995 | AS Sauerlach bis AK München-Süd | Beide Fahrtrichtungen |
| B31 | AS Stockach-Ost (A98) bis AS Sigmarszell (A96)Nur außerhalb geschlossener Ortschaften | Beide Fahrtrichtungen |
| B96/E251 | Landesgrenze Berlin bis B104 in NeubrandenburgNur außerhalb geschlossener Ortschaften | Beide Fahrtrichtungen |
AD Erfttal über AK Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster bis Kreuz Lotte/Osnabrück
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Bremen-Brinkum bis Bremer Kreuz
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AK Oberhausen bis AK Bad Oeynhausen
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AK Oberhausen bis AK Köln-Ost
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Mönchhof-Dreieck über Frankfurter Kreuz bis AK Nürnberg
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Kirchheimer Dreieck bis Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Hattenbacher Dreieck bis Bad Homburger Kreuz
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Darmstädter Kreuz bis AS Karlsruhe-Süd
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Offenburg bis AD Neuenburg
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Schwetzingen-Hockenheim bis AK Nürnberg-Süd
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Schleswig/Jagel bis AD Bordesholm
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Soltau-Süd bis AK Hannover-Ost
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AD Schweinfurt/Werneck über AK Biebelried, AK Ulm/Elchingen und AD Allgäu bis Autobahnende/Bundesgrenze Füssen
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AD Karlsruhe bis AS München-Obermenzing
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS München-Ramersdorf bis AS Bad Reichenhall
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Berliner Ring (Abzweig Leipzig/AD Potsdam) bis AS München-Schwabing
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Berliner Ring, AD Werder über AS Potsdam-Nord bis AS Berlin-Spandau
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AK Meckenheim über AK Koblenz bis AD Hockenheim
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Darmstädter Kreuz bis Viernheimer Dreieck
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Stuttgart-Zuffenhausen bis AS Gärtringen
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AD München-Feldmoching bis AS Oberschleißheim
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AK Neufahrn bis AS Erding
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AD Inntal bis AS Reischenhart
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AD München Süd-West über AK München-West, AD München-Allach, AD München-Feldmoching, AK München-Nord, AK München-Ost, AK München-Süd und AD München/Eschenried
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AK Schönefeld bis AD Neukölln
Fahrtrichtung: Nur Fahrtrichtung Hamburg
AK Zehlendorf bis AD Funkturm
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Stuttgart-Vaihingen bis AK Stuttgart
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AK Allgäu bis AS Waltenhofen
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Sauerlach bis AK München-Süd
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
AS Stockach-Ost (A98) bis AS Sigmarszell (A96)
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Nur außerhalb geschlossener Ortschaften
Landesgrenze Berlin bis B104 in Neubrandenburg
Fahrtrichtung: Beide Fahrtrichtungen
Nur außerhalb geschlossener Ortschaften
Quelle: § 1 Ferienreiseverordnung, Bundesministerium der Justiz, Abruf 01.08.2026
Häufige Fragen
Gilt das Ferienfahrverbot für alle Lkw?
Nein. Erfasst sind Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Lkw mit Anhänger, wenn sie gewerblich oder entgeltlich Güter befördern.
Darf ich leer fahren?
Leerfahrten, die mit einer gewerblichen Güterbeförderung zusammenhängen, sind ebenfalls erfasst. Eine leere Ladefläche ist also kein Freifahrtschein.
Gilt die Regelung auch auf Landstraßen?
Nur dort, wo die Ferienreiseverordnung einen Abschnitt ausdrücklich nennt. Betroffen sind neben Autobahnen einzelne Bundesstraßen, teils nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
Was passiert bei einem Verstoß?
Zuständig ist die Bußgeldbehörde. Höhe und Folgen richten sich nach dem geltenden Bußgeldkatalog und dem Einzelfall; betroffen sein können Fahrer und Halter.
Darf ich um 19:45 Uhr noch losfahren?
Maßgeblich ist, wann du den gelisteten Abschnitt befährst. Bis 20:00 Uhr gilt dort das Verbot, danach ist die Fahrt wieder zulässig.
Was gilt an Sonntagen im August?
Dann greift das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO von 0:00 bis 22:00 Uhr, bundesweit und ohne Streckenliste.
Quellen und Stand
Stand der redaktionellen Prüfung: 1. August 2026.
- 1.Ferienreiseverordnung, aktuelle Fassung, zuletzt geändert am 17. Juni 2026(öffnet in neuem Tab)Bundesministerium der Justiz
- 2.§ 30 StVO, Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot(öffnet in neuem Tab)Bundesministerium der Justiz
- 3.BGL-Ausweichstreckenkarte 2026(öffnet in neuem Tab)Autobahn GmbH des Bundes
- 4.Sonn-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbote(öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Logistik und Mobilität
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