Sperrungen
Lkw-Fahrer prüft im Cockpit eine gedruckte Route, im Hintergrund stehen weitere Lkw

Lkw-Fahrverbot im August 2026: 5 Samstage, Zeiten und Strecken

Branche & PolitikRedaktion Trucker-Treffpunkt.de7 Min. Lesezeit
TL;DR

Im August 2026 gilt das zusätzliche Ferienreisefahrverbot an den Samstagen 1., 8., 15., 22. und 29. August von 7:00 bis 20:00 Uhr – jedoch nur für die in der Ferienreiseverordnung genannten Strecken. Fahrzeug, Fahrtzweck, Abschnitt und Zeitfenster müssen gemeinsam geprüft werden.

Gilt das Verbot für meine Tour? Nur wenn alle fünf zutreffen

  1. Fahrzeug: über 7,5 t zGM oder Lkw mit Anhänger?

    Nein: Das Ferienreisefahrverbot betrifft Sie nicht. Prüfen Sie trotzdem das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

  2. Fahrtzweck: geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung oder zugehörige Leerfahrt?

    Nein: Das Verbot greift nicht. Werkverkehr und Privatfahrten sind nicht erfasst.

  3. Tag: Samstag, 1./8./15./22./29. August 2026?

    Nein: An allen anderen Werktagen dürfen Sie fahren. An Sonn- und Feiertagen gilt das andere Verbot.

  4. Uhrzeit: zwischen 7:00 und 20:00 Uhr auf dem betreffenden Abschnitt?

    Nein: Vor 7:00 und ab 20:00 Uhr ist die Strecke frei. Das ist der übliche Ausweg für eine gekippte Samstagstour.

  5. Strecke: gelisteter Abschnitt aus § 1 Ferienreiseverordnung?

    Nein: Nicht gelistete Strecken sind frei. Eine genannte Autobahn ist nie komplett gesperrt, maßgeblich ist der bezeichnete Abschnitt.

Alle fünf treffen zu → Sie dürfen diesen Abschnitt in diesem Zeitfenster nicht befahren. Verlegen Sie die Fahrt vor 7:00 oder nach 20:00 Uhr oder weichen Sie auf eine nicht gelistete Strecke aus.

Auch nur einer trifft nicht zu → das Ferienreisefahrverbot steht Ihrer Tour nicht entgegen. Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Lenk- und Ruhezeiten prüfen Sie davon unabhängig.

Inhaltsverzeichnis

Im August musst du zwei Fahrverbote auseinanderhalten. Das Ferienreisefahrverbot gilt nur samstags und nur auf bestimmten Strecken. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt an anderen Tagen und mit anderem Zeitfenster.

Wenn du mit einem 40-Tonner unterwegs bist, reicht der Blick auf den Wochentag nicht. Entscheidend sind vier Dinge: Fahrzeug, Fahrtzweck, Strecke und Uhrzeit. Dieser Überblick ist die Vorprüfung für Fahrer und Disposition.

Die fünf Samstage im August 2026

Das Ferienreisefahrverbot greift jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr an diesen Tagen:

  • Samstag, 1. August 2026
  • Samstag, 8. August 2026
  • Samstag, 15. August 2026
  • Samstag, 22. August 2026
  • Samstag, 29. August 2026

Aktueller Hinweis (Stand 08.08.2026): Nordrhein-Westfalen hat wegen des Rhein-Niedrigwassers eine befristete Ausnahme geschaffen, die auch Samstage in den Sommerferien erfasst. Sie gilt nur für Transporte mit Niedrigwasser- oder Ersatzverkehrsbezug. Einzelheiten stehen im Beitrag Sonntagsfahrverbot: vier Bundesländer mit Ausnahme.

Der Zeitraum der Verordnung läuft vom 1. Juli bis einschließlich 31. August. An Sonntagen und an den in § 30 Abs. 4 StVO genannten Feiertagen gilt zusätzlich das Fahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO, dann von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Ferienreisefahrverbot oder Sonntagsfahrverbot?

  • Ferienreisefahrverbot: nur Samstage im Juli und August, 7:00–20:00 Uhr, nur auf den in der Verordnung gelisteten Abschnitten.
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Sonntage bundesweit sowie bestimmte Feiertage, 0:00–22:00 Uhr, ohne Streckenliste.

Mehr Details zum zweiten Verbot findest du im Ratgeber Feiertagsfahrverbot.

Gilt das Verbot für dein Fahrzeug?

Erfasst sind Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Lkw mit Anhänger. Voraussetzung ist eine gewerbliche oder entgeltliche Güterbeförderung. Auch Leerfahrten (Fahrt ohne Ladung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tour) zählen dazu.

Halte die zulässige Gesamtmasse, die Fahrzeugart und den Anhänger vor der Routenprüfung fest. Ist die Einordnung falsch, ist die ganze Prüfung wertlos.

Beispieltour: Duisburg – München am 15. August

Ein Sattelzug mit 40 Tonnen soll am Samstag, 15. August, um 6:00 Uhr in Duisburg starten. Die Standardroute führt über A3, A45 und A9. Alle drei Autobahnen sind in der Verordnung mit Abschnitten gelistet.

Bis 7:00 Uhr schafft der Zug höchstens rund 70 Kilometer. Danach befährt er gelistete Abschnitte im Verbotsfenster. Die Tour ist so nicht zulässig.

Praktikabel sind zwei Wege: Abfahrt am Freitagabend mit Pause außerhalb der Sperrzeit oder Start am Samstag nach 20:00 Uhr. Plane in beiden Fällen die Pausen mit dem Lenk- und Ruhezeiten-Rechner und sichere dir den Stopp vorab über die Rastanlagen-Suche. Eine zulässige Lenkzeit hebt kein Streckenfahrverbot auf, beides wird getrennt geprüft. Grundlagen dazu stehen in der Übersicht zur VO (EG) 561/2006.

Welche Strecken betroffen sind

Gelistet sind Abschnitte der A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8 und A9 sowie weiterer Autobahnen und einzelner Bundesstraßen. Eine genannte Autobahn ist dabei nie komplett gesperrt. Maßgeblich ist immer der genau bezeichnete Abschnitt.

Prüfe deshalb die ganze Tour, nicht nur Start und Ziel. Auch ein kurzes Zwischenstück kann unter die Regelung fallen. Die vollständige amtliche Liste steht weiter unten in diesem Beitrag.

Häufige Planungsfehler

Ferienfahrverbot und Sonntagsfahrverbot werden vermischt

Beide Verbote haben unterschiedliche Zeitfenster. Und nur eines davon hat eine Streckenliste.

Eine komplette Autobahn wird pauschal gesperrt

„Die A3 ist samstags dicht“ stimmt so nicht. Das kostet unnötige Umwege.

Nur die Abfahrtszeit wird betrachtet

Entscheidend ist, wann du den gelisteten Abschnitt tatsächlich befährst. Stau, Baustellen und Pflichtpausen können dich ins Verbotsfenster schieben. Plane Reserve ein.

Ausnahmen: nicht raten, sondern belegen

Beide Verbote haben eigene Ausnahmen, die sich nicht vollständig decken. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen kombinierte Verkehre sowie die Beförderung von frischer Milch und Milcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen oder lebenden Fischen und leicht verderblichem Obst und Gemüse.

Prüfe getrennt, ob § 30 StVO oder die Ferienreiseverordnung greift. Die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere beziehungsweise eine schriftliche Ausnahmegenehmigung gehören ins Fahrzeug.

Ferienreisefahrverbot und Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Vergleich

MerkmalFerienreisefahrverbotSonn- und Feiertagsfahrverbot
TageSamstage vom 1. Juli bis 31. AugustSonntage sowie die in § 30 Abs. 4 StVO genannten Feiertage
Zeitfenster7:00 bis 20:00 Uhr0:00 bis 22:00 Uhr
Räumliche GeltungNur die in der Ferienreiseverordnung genannten Autobahn- und BundesstraßenabschnitteAn Sonntagen bundesweit; bei mehreren Feiertagen auf die in § 30 Abs. 4 StVO genannten Länder beschränkt
Erfasste FahrtenLkw über 7,5 t zGM und Lkw mit Anhänger bei gewerblicher oder entgeltlicher Güterbeförderung samt zugehöriger LeerfahrtenFahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO
AusnahmenEigene, nicht vollständig deckungsgleiche Ausnahmeregelungen – getrennt zu prüfenEigene, nicht vollständig deckungsgleiche Ausnahmeregelungen – getrennt zu prüfen

Vollständige amtliche Streckenabschnitte

Das Ferienreisefahrverbot gilt ausschließlich auf den in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgeführten Abschnitten. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung.

Grundsätzlich gelten die Abschnitte in beiden Fahrtrichtungen. Ausnahme: A113 – nur Fahrtrichtung Hamburg.

Quelle: § 1 Ferienreiseverordnung, Bundesministerium der Justiz, Abruf 01.08.2026

Häufige Fragen

Gilt das Ferienfahrverbot für alle Lkw?

Nein. Erfasst sind Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Lkw mit Anhänger, wenn sie gewerblich oder entgeltlich Güter befördern.

Darf ich leer fahren?

Leerfahrten, die mit einer gewerblichen Güterbeförderung zusammenhängen, sind ebenfalls erfasst. Eine leere Ladefläche ist also kein Freifahrtschein.

Gilt die Regelung auch auf Landstraßen?

Nur dort, wo die Ferienreiseverordnung einen Abschnitt ausdrücklich nennt. Betroffen sind neben Autobahnen einzelne Bundesstraßen, teils nur außerhalb geschlossener Ortschaften.

Was passiert bei einem Verstoß?

Zuständig ist die Bußgeldbehörde. Höhe und Folgen richten sich nach dem geltenden Bußgeldkatalog und dem Einzelfall; betroffen sein können Fahrer und Halter.

Darf ich um 19:45 Uhr noch losfahren?

Maßgeblich ist, wann du den gelisteten Abschnitt befährst. Bis 20:00 Uhr gilt dort das Verbot, danach ist die Fahrt wieder zulässig.

Was gilt an Sonntagen im August?

Dann greift das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO von 0:00 bis 22:00 Uhr, bundesweit und ohne Streckenliste.

Quellen und Stand

Stand der redaktionellen Prüfung: 1. August 2026.

  1. 1.Ferienreiseverordnung, aktuelle Fassung, zuletzt geändert am 17. Juni 2026(öffnet in neuem Tab)Bundesministerium der Justiz
  2. 2.§ 30 StVO, Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot(öffnet in neuem Tab)Bundesministerium der Justiz
  3. 3.BGL-Ausweichstreckenkarte 2026(öffnet in neuem Tab)Autobahn GmbH des Bundes
  4. 4.Sonn-, Feiertags- und Ferienreisefahrverbote(öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Logistik und Mobilität
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