
LKW-Maut in Schweiz
Für Motorfahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen, die dem Gütertransport dienen, gilt in der Schweiz die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Maßgeblich sind die gefahrenen Kilometer, das maßgebende Gewicht und die Emissionskategorie. Seit 2025 erfolgt die Erfassung über zugelassene NETS- oder EETS-Anbieter.
Auf einen Blick
- Erhebungssystem
- LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
- Mautpflicht
- über 3,5 t Gesamtgewicht
- Streckennetz
- gesamtes öffentliche Straßennetz der Schweiz und Liechtensteins
Wo gilt die LSVA?
Die LSVA ist keine reine Autobahnmaut. Sie gilt auf dem gesamten öffentlichen Straßennetz der Schweiz und Liechtensteins. Fahrzeugführende müssen deshalb die Erfassung bereits vor beziehungsweise beim Grenzübertritt korrekt eingerichtet haben.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Erfasst werden in- und ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger für den Gütertransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Für bestimmte Fahrzeugarten des Personenverkehrs und besondere Fahrzeuge gilt stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
Wie erfolgt die Erfassung?
Die Fahrleistungsdaten werden über einen zugelassenen NETS- oder EETS-Anbieter an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit übermittelt. Vor der Fahrt sind Fahrzeugdaten, Gewicht und die funktionsfähige Erfassung zu prüfen.
Tariftabelle Schweiz
| Abgabekategorie | Emissionsklassen | Rappen je tkm |
|---|---|---|
| Kategorie 1 | EURO 0 bis EURO V | 3.26 |
| Kategorie 3 | EURO VI und später | 2.39 |
Tarife in Cent/km bzw. €/km. Stand siehe Quelle des Betreibers; Änderungen vorbehalten.
Häufige Fragen zur LKW-Maut in Schweiz
Gilt die Schweizer LKW-Maut nur auf Autobahnen?
Ab welchem Gewicht gilt die LSVA?
Wie wird die LSVA seit 2025 erfasst?
Maut in anderen Ländern
Schweiz
- System
- LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
- Mautpflicht
- über 3,5 t Gesamtgewicht
- Netz
- gesamtes öffentliche Straßennetz der Schweiz und Liechtensteins
