Sperrungen

Ausnahmen der EU-Verordnung 561/2006: Artikel 3 & Artikel 12

Die EU-Verordnung 561/2006 gilt grundsätzlich für alle LKW über 3,5 t im gewerblichen Straßenverkehr. Artikel 3 nennt jedoch generelle Ausnahmen, Artikel 13 nationale Ausnahmen und Artikel 12 erlaubt einzelnen Fahrern in Notlagen ein begründetes Abweichen.

Redaktionelles Motiv

Artikel 3 — Ausgenommene Fahrzeuge

Von der Verordnung ausgenommen sind unter anderem: Fahrzeuge unter 3,5 t (Handwerker-Regel bis 7,5 t im Umkreis 100 km), Linienbusse unter 50 km Strecke, Fahrzeuge zur Beförderung von Passagieren im Werkverkehr, Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge im 100-km-Radius, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Militär.

Handwerker-Regelung (100-km-Radius)

Fahrzeuge bis 7,5 t, die von Handwerksbetrieben zur Auslieferung eigener Produkte im Umkreis von 100 km um den Betriebssitz eingesetzt werden und bei denen das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, sind vollständig ausgenommen. Wichtig: der Fahrer muss überwiegend eine handwerkliche Tätigkeit ausüben, nicht überwiegend fahren.

Artikel 13 — Nationale Ausnahmen

Jeder Mitgliedstaat darf zusätzliche nationale Ausnahmen definieren. In Deutschland sind das u. a.: Fahrzeuge der Post/Paketzustellung bis 7,5 t im 50-km-Radius, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Fahrzeuge zur Beförderung von Zirkus- und Schaustellerausrüstung, Fahrschulfahrzeuge, Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft (§ 18 FPersV).

Artikel 12 — Notlagenklausel

Der Fahrer darf von den Lenk- und Ruhezeiten abweichen, wenn dies erforderlich ist, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und die Sicherheit von Personen, Fahrzeug oder Ladung zu gewährleisten. Die Ausnahme muss auf dem Ausdruck des Tachographen handschriftlich mit Datum, Uhrzeit, Ort und Grund dokumentiert werden — spätestens beim nächsten Halt.

Was ist keine gültige Ausnahme?

Zeitdruck, verspätete Rampe, Stau, „nur noch 20 km bis Ziel", Verkehrslage oder Kundenwunsch sind keine Gründe für eine Ausnahme nach Artikel 12. Zeitdruck ist der häufigste Grund für nicht anerkannte Ausnahmen bei Kontrollen — nachträgliche handschriftliche Begründungen werden bei offensichtlich planbaren Situationen abgelehnt.

Häufige Fragen

Gilt die Handwerker-Ausnahme auch für Speditionen?
Nein. Sie greift nur, wenn das Fahren eine Nebentätigkeit im Handwerksbetrieb ist. Berufskraftfahrer in Speditionen fallen nicht darunter.
Kann ich Artikel 12 anwenden, weil kein Parkplatz frei ist?
Nur wenn ich glaubhaft machen kann, dass ich vorausschauend geplant und trotzdem keinen Halteplatz gefunden habe. „Alle Rastplätze voll" muss zeitlich und örtlich dokumentiert sein — ein spontanes Weiterfahren ist keine Ausnahme.
Muss die Notlage vom Halter genehmigt werden?
Nein. Artikel 12 gibt dem Fahrer die Entscheidung. Die Dokumentation im Tachographen-Ausdruck ist verpflichtend und wird bei Kontrollen geprüft.

Weitere rechtliche Themen

Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.

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