Sperrungen

Wochenruhezeit LKW: 45 Stunden regelmäßig, 24 Stunden reduziert

Die Wochenruhezeit ist der zusammenhängende Zeitraum von mindestens 45 Stunden, in dem ein Fahrer nach spätestens sechs 24-h-Zeiträumen ruhen muss. Sie darf einmal alle zwei Wochen auf 24 Stunden reduziert werden — mit Ausgleichspflicht (Artikel 8 EU 561/2006).

Redaktionelles Motiv

45-Stunden-Regel

Die regelmäßige Wochenruhezeit beträgt 45 zusammenhängende Stunden. Sie muss spätestens 6 × 24 h nach Ende der letzten Wochenruhezeit beginnen. In der Praxis pendelt das oft auf das Wochenende — verpflichtend ist es aber nicht: Wer Dienstag startet, muss spätestens Sonntag/Montag in Wochenruhe sein.

Reduzierung auf 24 Stunden

In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf eine der beiden Wochenruhezeiten auf mindestens 24 h reduziert werden. Die fehlende Zeit (bis zu 21 h) muss innerhalb der 3 folgenden Wochen zusammenhängend an eine mindestens 9-stündige Ruhezeit angehängt werden. Der Ausgleich darf nicht aufgeteilt werden.

Ort der Wochenruhezeit

Seit August 2020 (EU-Mobilitätspaket) darf die regelmäßige 45-h-Wochenruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden. Vorgeschrieben ist eine geeignete Übernachtungsstätte mit angemessenen Schlaf- und Sanitäreinrichtungen — Hotel, Pension, Zuhause. Reduzierte 24-h-Wochenruhezeiten sind weiterhin im LKW zulässig.

Heimkehrpflicht alle 4 Wochen

Zusätzlich muss das Transportunternehmen die Arbeit so organisieren, dass der Fahrer spätestens nach 4 aufeinanderfolgenden Wochen zur Betriebsstätte oder zum Wohnort zurückkehren kann, um dort eine regelmäßige Wochenruhezeit zu verbringen. Wählt der Fahrer 2 reduzierte Wochenruhezeiten in Folge, gilt die Heimkehrpflicht nach 3 Wochen.

Bußgelder

Verkürzung der Wochenruhezeit um bis zu 3 h: 200 € (schwerwiegend). Über 3 h: 400–1.500 € (sehr schwerwiegend). Wochenruhezeit im Fahrzeug: 500 € für den Fahrer, 1.500 € für den Halter. Fehlender Ausgleich: 200 € pro fehlender Stunde.

Häufige Fragen

Darf ich am Wochenende im LKW schlafen?
Nur bei reduzierter Wochenruhezeit (24 h). Bei der regelmäßigen 45-h-Wochenruhezeit ist Übernachten im LKW seit 2020 nicht mehr erlaubt.
Wann muss ich den Ausgleich nehmen?
Innerhalb der 3 Wochen nach der reduzierten Wochenruhezeit. Der Ausgleich muss an eine mindestens 9-stündige Ruhezeit zusammenhängend angehängt werden.
Kann ich zwei reduzierte Wochenruhezeiten hintereinander nehmen?
Ja, aber nur außerhalb Deutschlands im grenzüberschreitenden Verkehr (Artikel 8 Absatz 6a). Innerhalb Deutschlands ist eine Reduzierung nur alle zwei Wochen möglich.

Weitere rechtliche Themen

Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.

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