
Wochenruhezeit LKW: 45 Stunden regelmäßig, 24 Stunden reduziert
Die Wochenruhezeit ist der zusammenhängende Zeitraum von mindestens 45 Stunden, in dem ein Fahrer nach spätestens sechs 24-h-Zeiträumen ruhen muss. Sie darf einmal alle zwei Wochen auf 24 Stunden reduziert werden — mit Ausgleichspflicht (Artikel 8 EU 561/2006).
45-Stunden-Regel
Die regelmäßige Wochenruhezeit beträgt 45 zusammenhängende Stunden. Sie muss spätestens 6 × 24 h nach Ende der letzten Wochenruhezeit beginnen. In der Praxis pendelt das oft auf das Wochenende — verpflichtend ist es aber nicht: Wer Dienstag startet, muss spätestens Sonntag/Montag in Wochenruhe sein.
Reduzierung auf 24 Stunden
In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf eine der beiden Wochenruhezeiten auf mindestens 24 h reduziert werden. Die fehlende Zeit (bis zu 21 h) muss innerhalb der 3 folgenden Wochen zusammenhängend an eine mindestens 9-stündige Ruhezeit angehängt werden. Der Ausgleich darf nicht aufgeteilt werden.
Ort der Wochenruhezeit
Seit August 2020 (EU-Mobilitätspaket) darf die regelmäßige 45-h-Wochenruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden. Vorgeschrieben ist eine geeignete Übernachtungsstätte mit angemessenen Schlaf- und Sanitäreinrichtungen — Hotel, Pension, Zuhause. Reduzierte 24-h-Wochenruhezeiten sind weiterhin im LKW zulässig.
Heimkehrpflicht alle 4 Wochen
Zusätzlich muss das Transportunternehmen die Arbeit so organisieren, dass der Fahrer spätestens nach 4 aufeinanderfolgenden Wochen zur Betriebsstätte oder zum Wohnort zurückkehren kann, um dort eine regelmäßige Wochenruhezeit zu verbringen. Wählt der Fahrer 2 reduzierte Wochenruhezeiten in Folge, gilt die Heimkehrpflicht nach 3 Wochen.
Bußgelder
Verkürzung der Wochenruhezeit um bis zu 3 h: 200 € (schwerwiegend). Über 3 h: 400–1.500 € (sehr schwerwiegend). Wochenruhezeit im Fahrzeug: 500 € für den Fahrer, 1.500 € für den Halter. Fehlender Ausgleich: 200 € pro fehlender Stunde.
Häufige Fragen
Darf ich am Wochenende im LKW schlafen?
Wann muss ich den Ausgleich nehmen?
Kann ich zwei reduzierte Wochenruhezeiten hintereinander nehmen?
Weitere rechtliche Themen
Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.
