Sperrungen

Wochenlenkzeit LKW: 56-Stunden-Regel & 90-Stunden-Doppelwoche

Die Wochenlenkzeit begrenzt die Summe aller Lenkzeiten eines Fahrers innerhalb einer Kalenderwoche (Montag 00:00 bis Sonntag 24:00) auf 56 Stunden. In zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen dürfen zusammen maximal 90 Stunden gefahren werden — die sogenannte Doppelwochen-Regel aus Artikel 6 Absatz 3 der EU-Verordnung 561/2006.

Redaktionelles Motiv

56 Stunden pro Kalenderwoche

Die Woche ist starr definiert: Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr Ortszeit. Es geht dabei nicht um „7 aufeinanderfolgende Tage", sondern ausschließlich um die Kalenderwoche. Der digitale Tachograph rechnet die Wochenlenkzeit automatisch zusammen und zeigt den Wert im Fahrerkarten-Auszug.

90 Stunden in der Doppelwoche

Zusätzlich zur 56-h-Grenze pro Einzelwoche gilt: In zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen dürfen zusammen höchstens 90 Stunden gelenkt werden. Wer in Woche 1 also die vollen 56 h ausschöpft, hat in Woche 2 nur noch 34 h übrig. In der Praxis pendelt das oft bei 45 + 45 oder 50 + 40 ein.

Maximal 6 Tage bis zur Wochenruhezeit

Unabhängig von der Stundenzahl muss nach spätestens sechs 24-Stunden-Zeiträumen (also 6 Fahrtagen) eine regelmäßige oder reduzierte Wochenruhezeit beginnen. Wer Montag 06:00 startet, muss spätestens Sonntag 06:00 in Wochenruhe sein — auch wenn er insgesamt nur 40 h gefahren ist.

Ausgleich bei reduzierter Wochenruhezeit

Wird die 45-h-Wochenruhezeit auf 24 h reduziert, muss die fehlende Zeit (bis zu 21 h) innerhalb der folgenden 3 Wochen an eine mindestens 9-stündige Ruhezeit „angehängt" werden. Der Ausgleich muss zusammenhängend erfolgen und darf nicht auf mehrere Ruhezeiten aufgeteilt werden.

Kontrolle und Bußgelder

Überschreitungen bis 4 h zusätzlich in einer Woche sind „geringfügig" (30–60 €), 4–14 h „schwerwiegend" und über 14 h „sehr schwerwiegend" (bis 1.500 €). Bei der Doppelwoche sind bereits 10 h Überschreitung „sehr schwerwiegend" — die Kontrolle erfolgt automatisiert über den Tachographen.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Woche für den Tachographen?
Immer Montag 00:00 Uhr und endet Sonntag 24:00 Uhr Ortszeit — unabhängig davon, wann der Fahrer seine erste Fahrt der Woche startet.
Kann ich in einer Woche mehr als 56 h fahren, wenn die Vorwoche unter 34 h lag?
Nein. Die 56-h-Grenze pro Einzelwoche gilt absolut. Nur die 90-h-Doppelwoche „vererbt" ungenutzte Stunden auf die Folgewoche — aber nur bis zur 56-h-Einzelgrenze.
Was passiert, wenn ich am 6. Tag noch fahre?
Der Tachograph blockiert die Fahrt nicht, aber die Wochenruhezeit muss spätestens 6 × 24 h nach Ende der letzten Wochenruhe beginnen. Jede Minute darüber ist ein sehr schwerwiegender Verstoß (Bußgeld ab 400 €).

Weitere rechtliche Themen

Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.

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