Sperrungen

Bußgelder bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten

Verstöße gegen die EU-Verordnung 561/2006 werden in Deutschland nach dem Bußgeldkatalog des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) geahndet. Das System kennt vier Risikoklassen: geringfügig, schwerwiegend, sehr schwerwiegend und höchst schwerwiegend. Fahrer und Halter werden getrennt sanktioniert.

Redaktionelles Motiv

Risikoklassen und Bußgeldrahmen

Geringfügig: 30–60 € (Fahrer), 90–180 € (Halter). Schwerwiegend: 75–200 € / 200–500 €. Sehr schwerwiegend: 400–750 € / 800–1.500 €. Höchst schwerwiegend: 750–1.500 € / 1.500–4.000 €. Die Einstufung erfolgt automatisch anhand der Höhe der Überschreitung — die Behörde hat keinen Ermessensspielraum.

Beispiele Tageslenkzeit

Überschreitung bis 1 h: 30 € (F) / 90 € (H). 1–2 h: 60 € / 180 €. 2–3 h: 200 € / 500 €. Über 3 h: 500 € / 1.500 €. Wird die 10-h-Ausnahme zusätzlich zur Überschreitung ausgeschöpft, gilt die Basis 10 h, nicht 9 h.

Beispiele Pause

Bis 15 min zu kurz oder zu spät: 30 € / 90 €. 15–30 min: 60 € / 180 €. 30–45 min: 200 € / 500 €. Über 45 min (also Pause komplett übergangen): 400 € / 1.200 €. Wenn eine Pause weggelassen wird, wird zusätzlich die Lenkzeit-Überschreitung geahndet.

Beispiele Ruhezeit

Tägliche Ruhezeit bis 1 h verkürzt: 30 € / 90 €. 1–2,5 h: 200 € / 500 €. Über 2,5 h: 500 € / 1.500 €. Wochenruhezeit bis 3 h verkürzt: 200 € / 500 €. Über 3 h: 400 € / 1.500 €. Regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug: 500 € / 1.500 €.

Wer haftet — Fahrer oder Halter?

Der Fahrer haftet für die Einhaltung während der Fahrt. Der Halter haftet für die Organisation: Tourenplanung, Schulung, Tachograph-Auswertung. Beide werden bei Verstößen parallel belangt — das Halter-Bußgeld ist regelmäßig 2–3× so hoch wie das Fahrer-Bußgeld. Bei systematischen Verstößen (mehrere Fahrer, wiederholt) droht dem Unternehmen der Verlust der Gemeinschaftslizenz.

Punkte und Fahrverbot

Bußgelder aus 561/2006 ergeben keine Punkte in Flensburg — anders als StVO-Verstöße. Ein Fahrverbot kann aber bei besonders schweren oder gehäuften Verstößen nach § 25 StVG verhängt werden, in der Praxis selten. Wiederholungstäter werden vom BAG in eine „erhöhte Risikoklasse" eingestuft und häufiger kontrolliert.

Häufige Fragen

Kann ich als Fahrer die Kosten dem Halter in Rechnung stellen?
Nur wenn der Halter nachweislich unmögliche Aufträge (Tourenpläne) vergeben hat. Standardmäßig trägt jeder sein eigenes Bußgeld — Halter-Bußgeld und Fahrer-Bußgeld werden separat ausgestellt.
Gibt es einen Rabatt bei mehreren Verstößen?
Nein. Jeder Verstoß wird einzeln geahndet. Bei mehreren Verstößen an einem Tag werden alle Beträge addiert. Nur bei einer außergerichtlichen Einigung kann die Behörde reduzieren — das ist die Ausnahme.
Verjähren Bußgelder aus dem Tachograph?
Ordnungswidrigkeiten aus dem FPersG verjähren nach 3 Monaten ab Tatzeitpunkt, sobald die Behörde davon Kenntnis hätte haben können. Bei Kontrollen wird der 28-Tage-Speicher der Fahrerkarte und der 365-Tage-Speicher des Tachographen ausgewertet — Verstöße älter als 3 Monate werden meist nicht mehr verfolgt.

Weitere rechtliche Themen

Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.

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