
Bußgelder bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
Verstöße gegen die EU-Verordnung 561/2006 werden in Deutschland nach dem Bußgeldkatalog des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) geahndet. Das System kennt vier Risikoklassen: geringfügig, schwerwiegend, sehr schwerwiegend und höchst schwerwiegend. Fahrer und Halter werden getrennt sanktioniert.
Risikoklassen und Bußgeldrahmen
Geringfügig: 30–60 € (Fahrer), 90–180 € (Halter). Schwerwiegend: 75–200 € / 200–500 €. Sehr schwerwiegend: 400–750 € / 800–1.500 €. Höchst schwerwiegend: 750–1.500 € / 1.500–4.000 €. Die Einstufung erfolgt automatisch anhand der Höhe der Überschreitung — die Behörde hat keinen Ermessensspielraum.
Beispiele Tageslenkzeit
Überschreitung bis 1 h: 30 € (F) / 90 € (H). 1–2 h: 60 € / 180 €. 2–3 h: 200 € / 500 €. Über 3 h: 500 € / 1.500 €. Wird die 10-h-Ausnahme zusätzlich zur Überschreitung ausgeschöpft, gilt die Basis 10 h, nicht 9 h.
Beispiele Pause
Bis 15 min zu kurz oder zu spät: 30 € / 90 €. 15–30 min: 60 € / 180 €. 30–45 min: 200 € / 500 €. Über 45 min (also Pause komplett übergangen): 400 € / 1.200 €. Wenn eine Pause weggelassen wird, wird zusätzlich die Lenkzeit-Überschreitung geahndet.
Beispiele Ruhezeit
Tägliche Ruhezeit bis 1 h verkürzt: 30 € / 90 €. 1–2,5 h: 200 € / 500 €. Über 2,5 h: 500 € / 1.500 €. Wochenruhezeit bis 3 h verkürzt: 200 € / 500 €. Über 3 h: 400 € / 1.500 €. Regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug: 500 € / 1.500 €.
Wer haftet — Fahrer oder Halter?
Der Fahrer haftet für die Einhaltung während der Fahrt. Der Halter haftet für die Organisation: Tourenplanung, Schulung, Tachograph-Auswertung. Beide werden bei Verstößen parallel belangt — das Halter-Bußgeld ist regelmäßig 2–3× so hoch wie das Fahrer-Bußgeld. Bei systematischen Verstößen (mehrere Fahrer, wiederholt) droht dem Unternehmen der Verlust der Gemeinschaftslizenz.
Punkte und Fahrverbot
Bußgelder aus 561/2006 ergeben keine Punkte in Flensburg — anders als StVO-Verstöße. Ein Fahrverbot kann aber bei besonders schweren oder gehäuften Verstößen nach § 25 StVG verhängt werden, in der Praxis selten. Wiederholungstäter werden vom BAG in eine „erhöhte Risikoklasse" eingestuft und häufiger kontrolliert.
Häufige Fragen
Kann ich als Fahrer die Kosten dem Halter in Rechnung stellen?
Gibt es einen Rabatt bei mehreren Verstößen?
Verjähren Bußgelder aus dem Tachograph?
Weitere rechtliche Themen
Regeln, Termine und Rechner für den Fahreralltag.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemein verständliche Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind allein die amtlichen Gesetzestexte und der Bußgeldkatalog in der jeweils geltenden Fassung.
